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„Eindrucksvoll, charmant und höflich sein Auftreten. Verantwortlich, methodisch und gründlich sein Handeln.“

Wie Sie die Werbeflut im Briefkasten eindämmen

Der Hausmülleimer neben den Briefkästen quillt über, aus dem eigenen Briefschlitz ragt mindestens ein Werbeprospekt. Beim Herausnehmen der Post stellt sich heraus, dass die Bezirkszeitung, die der Verteiler kraftvoll in den Briefkasten presste, die wichtige persönliche Post beschädigt. Ein vertrauter Anblick, der jeden Tag aufs Neue einen Stoßseufzer veranlasst. Nicht nur wegen des ewig überfüllten Briefkastens, sondern auch der Umwelt willen. Es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.

Schluss mit Werbereklamen! 5 Tipps, die Werbeflut einzudämmen!

Erste Hilfe - ein Hinweisschild am Briefkasten 

Befestigen Sie ein Schild mit der Aufschrift "Bitte keine unadressierte Werbung" am Briefkasten oder der Wohnungstür, müssen sich Postboten und Prospektverteiler daran halten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen gekauften Aufkleber handelt oder um ein handgeschriebenes Schild. Das gilt ebenfalls für teiladressierte Werbung, beispielsweise "An die Bewohner des Hauses Bahnhofstraße 1". Ein Schild an der Eingangstür eines Wohnhauses mit mehreren Mietparteien ist nicht ausreichend.

Vielleicht haben Sie bereits auf anderen Briefkästen den Aufkleber "Flugblattverzichter" gesehen. Dieser erfüllt den gleichen Zweck, seine Gültigkeit ist aber bis Ende des Jahres 2019 begrenzt. 

Die Robinsonliste

Eine weitere Möglichkeit ist der kostenlose Eintrag in die sogenannte "Robinsonliste". Diese wird von dem Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich geführt. Laut § 151 der Gewerbeordnung von 1994 (GewO 1994) darf die Nutzung und Weitergabe Ihrer persönlichen Daten durch Dritte erfolgen. Allerdings nur, wenn Sie davon unterrichtet wurden, dass Sie der Nutzung widersprechen können. Über die Robinsonliste haben Sie die Möglichkeit dieser Nutzung Ihrer Daten grundsätzlich zu widersprechen. Österreichische Adressverlage und Direktmarketingunternehmen gleichen die Datensätze mit dieser Liste ab und haben von der Zustellung unerwünschter Werbung abzusehen. Da diese monatlich aktualisiert wird, kann es einige Zeit dauern, bis Sie über diese Quellen keine Werbung mehr erhalten. Die Daten in der Robinsonliste werden ausschließlich dafür verwendet, unerwünschte Werbung durch Dritte zu unterbinden und die Weitergabe der Daten zu untersagen.

Auf dem offiziellen Internetportal der Wirtschaftskammer Österreich finden Sie ein Online-Antragsformular für die Aufnahme in die Robinsonliste sowie weitere Kontaktmöglichkeiten für eine formlose Aufnahme. Erforderliche Bestandteile des formlosen Antrags per Post, E-Mail oder Fax sind Ihr vollständiger Name inklusive aller Titel und Ihre Anschrift.


Der direkte Weg 

Die Robinsonliste greift nicht, wenn Sie bereits Kunde eines der Unternehmen sind, das Ihnen Werbung in eigener Sache zusendet. Postboten sind verpflichtet, persönlich adressierte Werbung wie jede gewöhnliche Postsendung zuzustellen. Wenn Sie diese nicht erhalten möchten, melden Sie sich bei den entsprechenden Unternehmen und bestellen Sie die Werbung per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax ab. Die Unternehmen haben Ihren Datensatz binnen acht Wochen aus dem Verteiler zu nehmen. Laufende Werbeaktionen haben möglicherweise zur Folge, dass Sie noch einmal Werbung von diesem Unternehmen erhalten. Gewöhnlich werden Ihre Daten von den Unternehmen auf eine Sperrliste gesetzt. Wenn Sie das vollständige Löschen Ihres Datensatzes fordern, ist es wahrscheinlich, dass sich Ihre Daten erneut in der Verteilerliste des Unternehmens wiederfinden, sobald Sie wieder einen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen.

Das letzte Mittel - die Besitzstörungsklage

Bei ausbleibendem Erfolg bleibt Ihnen noch die Besitzstörungsklage gegen Werbende oder Verteiler nicht adressierter Werbung. Diese muss innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis des unberechtigten Einwurfs bei dem zuständigen Bezirksgericht erfolgen, damit das Vergehen nicht verfristet. Als Kläger müssen Sie Nachweise in Form von Zeugen und Fotos erbringen, aus denen der Aufnahmezeitpunkt ersichtlich ist. Fotos vom Briefkasten mit Aufkleber sind hilfreich. Werbende, die Ihnen trotz Widerspruch weiterhin personalisierte Werbung zusenden, können Sie auf Unterlassung verklagen.

Die effizienteste Art sich zu wehren

Achten Sie bereits im Vorfeld auf das Herausgeben persönlicher Daten. Gewinnspiele sind keine großzügige Belohnung der Firmen an ihre Kunden, sondern die wirksamste Methode, um an möglichst viele und umfangreiche Datensätze zu gelangen.